Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2011 neue Beitragssätze für die landwirtschaftliche Sozialversicherung und erhöht die Höchstbeitragsgrundlage für Beamte.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/7/2010XXIV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2011 neue Beitragssätze für die landwirtschaftliche Sozialversicherung und erhöht die Höchstbeitragsgrundlage für Beamte.Schwerpunkte
- Die Hundertsätze für das Jahr 2011 werden neu festgelegt – von 16,845 % bis 2,691 % je nach Beitragsklasse.
- Ab dem 1. Jänner 2011 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 200,00 € erhöht.
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