Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/7/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen fest.
- Für das Verfahren erster Instanz beträgt der Aufwandersatz 235 Euro.
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