<!--[-->Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtssachen<!--]-->
Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtssachen Verordnung vom 12/7/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/7/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen fest.
  • Für das Verfahren erster Instanz beträgt der Aufwandersatz 235 Euro.
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Hundstorfer Rudolf

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