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Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Arbeitsrechtssachen
Verordnung vom 07.12.2010

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/7/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen fest.
  • Für das Verfahren erster Instanz beträgt der Aufwandersatz 235 Euro.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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