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Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bewährungshelfer – Pauschalbetrag von 62 € pro Schützling Verordnung vom 1/5/2010
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Bundesministerium für Justiz1/5/2010XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine Pauschalvergütung von 62 Euro pro betreuter Person für ehrenamtliche Bewährungshelfer fest und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft, wobei sie die frühere Regelung von 2008 aufhebt.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Pauschalvergütung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer beträgt 62 Euro pro betreuter Person, ohne dass Nachweise über tatsächliche Auslagen erforderlich sind.
  • Die Verordnung wird auf Grundlage von § 12 Abs. 5 des Bewährungshilfegesetzes erlassen, das dem Justizminister die Befugnis gibt, Aufwandsentschädigungen festzusetzen.
Dokumente (PDFs)
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.




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