Zusammenfassung
Die Verordnung legt in der Steiermark einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert ein Grundstundenentgelt von 8,10 € sowie zahlreiche Zusatzvergütungen und Sonderzuschläge. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten jährliche Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt in der Steiermark einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert ein Grundstundenentgelt von 8,10 € sowie zahlreiche Zusatzvergütungen und Sonderzuschläge. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten jährliche Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in der Steiermark, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
- Für allgemeine Dienstleistungen erhalten Hausbesorger ein Stundenentgelt von 8,10 €, das bis spätestens zum 10. des Folgemonats nach geleisteter Arbeit auszuzahlen ist.
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