Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2011 verbindliche Mindestlöhne für Beschäftigte in privaten Haushalten in der Steiermark fest, differenziert nach Qualifikation, Berufsjahren und Arbeitszeit.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2011 verbindliche Mindestlöhne für Beschäftigte in privaten Haushalten in der Steiermark fest, differenziert nach Qualifikation, Berufsjahren und Arbeitszeit.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich beschränkt den Tarif auf das Bundesland Steiermark und gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die unter das Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen.
- Für jede Beschäftigtengruppe (Hausgehilfen, Köche, Haushälter*innen usw.) werden monatliche Mindestbruttolöhne festgelegt, die nach Berufsjahren und Ausbildungsnachweis gestaffelt sind.
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