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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten (2011)
Verordnung vom 13.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten fest und definiert verschiedene Lohnbestandteile sowie Zuschläge und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten fest und definiert verschiedene Lohnbestandteile sowie Zuschläge und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Kärnten und persönlich für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Für bestimmte Instandsetzungsarbeiten (z. B. Fassadenreparatur) wird das doppelte Entgelt gezahlt, für andere Arbeiten das einfache Entgelt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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