Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Kärnten fest. Sie definiert monatliche Mindestbruttolöhne, natürliche Bezüge, Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif legt monatliche Mindestbruttolöhne für verschiedene Haushaltstätigkeiten fest, gestaffelt nach Berufsjahr und Qualifikationsstufe (ohne Ausbildung, mit einjähriger Fachschule bzw. mit zweijähriger Lehre).
- Beschäftigte erhalten natürliche Bezüge für Wohnung (16,49 €/Tag) bzw. Verpflegung (14,44 €/Arbeitstag), wenn sie nicht in die Hausgemeinschaft aufgenommen werden.
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