Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert wer darunter fällt und regelt verschiedene Entgeltpositionen sowie Zuschläge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert wer darunter fällt und regelt verschiedene Entgeltpositionen sowie Zuschläge.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für verschiedene Hausarbeiten – wie Instandsetzung, Anstrich von Stiegenhäusern, Leitungslegung und Aufzugsbetreuung – wird ein zusätzliches Entgelt festgelegt, das sich aus den jeweiligen Flächen- oder Arbeitsleistungen zusammensetzt.
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