<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (2011)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (2011)
Verordnung vom 13.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert wer darunter fällt und regelt verschiedene Entgeltpositionen sowie Zuschläge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert wer darunter fällt und regelt verschiedene Entgeltpositionen sowie Zuschläge.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für verschiedene Hausarbeiten – wie Instandsetzung, Anstrich von Stiegenhäusern, Leitungslegung und Aufzugsbetreuung – wird ein zusätzliches Entgelt festgelegt, das sich aus den jeweiligen Flächen- oder Arbeitsleistungen zusammensetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.