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Mindestlohntarif für Hausbetreuung und -bedienung im Burgenland
Verordnung vom 13.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Personen fest, die in Burgenland Gebäude betreuen und bedienen, und definiert dabei verschiedene Entgelte für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen usw.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Personen fest, die in Burgenland Gebäude betreuen und bedienen, und definiert dabei verschiedene Entgelte für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen usw.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die betreuenden Personen einen monatlichen Pauschalbetrag von 92,50 €, der für jedes Geschoss über dem siebten um weitere 10,93 € steigt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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