Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Personen fest, die in Burgenland Gebäude betreuen und bedienen, und definiert dabei verschiedene Entgelte für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen usw.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Personen fest, die in Burgenland Gebäude betreuen und bedienen, und definiert dabei verschiedene Entgelte für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen usw.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die betreuenden Personen einen monatlichen Pauschalbetrag von 92,50 €, der für jedes Geschoss über dem siebten um weitere 10,93 € steigt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.