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Mindestlohntarif für Hausangestellte in Burgenland (ab 01.01.2011) Verordnung vom 12/13/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 den Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten im Burgenland fest, inklusive Lohnstaffelungen, Zuschläge und Leistungen wie Unterkunftspauschalen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle im Haushalt Beschäftigten im Bundesland Burgenland, darunter Hausgehilfen, Reinigungs‑ und Aufräumungspersonal, Kinder‑ und Altenbetreuungskräfte sowie Hauswirtschaftspersonal.
  • Der Mindestlohn wird in monatlichen Bruttobeträgen festgelegt, die nach Berufsjahren (1‑5, ab 6, ab 11) und Qualifikationsstufe (a, b, c) gestaffelt sind.
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Hundstorfer Rudolf

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