Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 den Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten im Burgenland fest, inklusive Lohnstaffelungen, Zuschläge und Leistungen wie Unterkunftspauschalen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle im Haushalt Beschäftigten im Bundesland Burgenland, darunter Hausgehilfen, Reinigungs‑ und Aufräumungspersonal, Kinder‑ und Altenbetreuungskräfte sowie Hauswirtschaftspersonal.
- Der Mindestlohn wird in monatlichen Bruttobeträgen festgelegt, die nach Berufsjahren (1‑5, ab 6, ab 11) und Qualifikationsstufe (a, b, c) gestaffelt sind.
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