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Mindestlohntarif für Hausangestellte in Burgenland (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 13.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 den Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten im Burgenland fest, inklusive Lohnstaffelungen, Zuschläge und Leistungen wie Unterkunftspauschalen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 den Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten im Burgenland fest, inklusive Lohnstaffelungen, Zuschläge und Leistungen wie Unterkunftspauschalen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle im Haushalt Beschäftigten im Bundesland Burgenland, darunter Hausgehilfen, Reinigungs‑ und Aufräumungspersonal, Kinder‑ und Altenbetreuungskräfte sowie Hauswirtschaftspersonal.
  • Der Mindestlohn wird in monatlichen Bruttobeträgen festgelegt, die nach Berufsjahren (1‑5, ab 6, ab 11) und Qualifikationsstufe (a, b, c) gestaffelt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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