Änderung des Mindestlohntarifs für Haushaltsbeschäftigte in Oberösterreich (2011) Verordnung vom 12/13/2010
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 415/2010 legt ab dem 1. Jänner 2011 neue Mindestlohnstufen für im Haushalt Beschäftigte in Oberösterreich fest, gestaffelt nach Berufsjahren und Qualifikation.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Oberösterreich wird zum 1. Jänner 2011 neu festgelegt.
- Die Lohnhöhe richtet sich nach Berufsjahren und Qualifikation: Grundlohn (a), Lohn bei einjähriger Fachschule bzw. mindestens sechsmonatigen Kochkursen (b) sowie Lohn bei zweijähriger Ausbildung oder abgeschlossener Lehre (c).
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