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Tagbauarbeitenverordnung – Arbeitnehmerschutz im offenen Tagebau
Verordnung vom 13.12.2010

Zusammenfassung

Die Tagbauarbeitenverordnung (TAV) regelt den Arbeitnehmerschutz bei offenen Tagebaustellen. Sie definiert Zuständigkeiten, verlangt Risiko‑ und Gefahrenanalysen, legt Schutzmaßnahmen für Verkehrswege, Kommunikation, Rettungs‑ und Fluchtausrüstung fest und enthält Übergangsfristen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2011.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Tagbauarbeitenverordnung (TAV) regelt den Arbeitnehmerschutz bei offenen Tagebaustellen. Sie definiert Zuständigkeiten, verlangt Risiko‑ und Gefahrenanalysen, legt Schutzmaßnahmen für Verkehrswege, Kommunikation, Rettungs‑ und Fluchtausrüstung fest und enthält Übergangsfristen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2011.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Arbeitsstätten und Außenarbeitsstellen, bei denen feste mineralische Rohstoffe über Tage gewonnen werden.
  • Arbeitgeber*innen müssen für jede Baustelle eine fachkundige Leitung benennen, die die Aufsicht, Arbeitsfreigabe und Sicherung der Baustelle übernimmt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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