Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die BUAG‑Zuschlagsverordnung legt fest, wie viel Lohnzuschlag Bauarbeiter für Urlaub, Winterfeiertage und Abfertigung erhalten. Sie definiert konkrete Vielfache des um 20 % bzw. 25 % erhöhten Kollektivlohns und trat am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lohnzuschlag für die Urlaubsregelung beträgt das 11,85‑fache des um 25 % erhöhten Kollektivlohns; bei einer 39‑Stunden‑Wochenarbeitszeit ist das Vielfache leicht reduziert (11,55‑fach bzw. 11,4‑fach).
- Der Arbeitnehmer erwirbt pro Anwartschafts‑Woche einen Anspruch von 0,649 % des gezahlten Urlaubszuschlags bei 30 Urlaubstagen bzw. 0,779 % bei 36 Urlaubstagen.
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