Änderung der Schiffsbesatzungsverordnung – Gleichstellung und höhere Qualifikationsstandards Verordnung vom 12/14/2010
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/14/2010XXIV
Umwelt
Verkehr
Gleichbehandlung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Schiffsbesatzungsverordnung, indem sie geschlechtsneutrale Formulierungen einführt und strengere Alters‑, Erfahrungs‑ und Gesundheitsanforderungen für Besatzungsmitglieder festlegt. Zudem wird die Tabelle für Fahrgastbetreuer an Bord aktualisiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine geschlechtsneutrale Formulierung ein, die für beide Geschlechter gilt.
- Für Frauen sollen die Berufsbezeichnungen in der weiblichen Form verwendet werden (z. B. Decksfrau, Leichtmatrosin).
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