Einrichtung einer Section‑Control‑Messstrecke auf der A12 Inntal‑Autobahn (Amras) Verordnung vom 12/14/2010
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/14/2010XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet auf einem Teilabschnitt der A12 Inntal‑Autobahn zwischen den Kilometern 73,70 und 74,63 eine Geschwindigkeitsmessstrecke ein. Dort wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung erfasst. Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden.Schwerpunkte
- Einführung einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung (Section Control) auf der A12 zwischen km 73,70 und km 74,63.
- Die Messstrecke wird mit einer bildgebenden technischen Einrichtung ausgestattet, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit jedes Fahrzeugs erfasst.
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