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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (BGBl. II/2010 Nr. 424) Verordnung vom 12/14/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Au‑Pairs fest: 374,02 € brutto pro Monat plus Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen, gültig ab 1. Jänner 2011.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Personen, die als Au‑Pair nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.
  • Der monatliche Mindestbruttobarlohn beträgt 374,02 € für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
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Hundstorfer Rudolf

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