Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Au‑Pairs fest: 374,02 € brutto pro Monat plus Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen, gültig ab 1. Jänner 2011.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Personen, die als Au‑Pair nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.
- Der monatliche Mindestbruttobarlohn beträgt 374,02 € für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
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