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Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 14.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2011 den Mindestlohntarif für Helfer und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest, mit gestaffelten Monatslöhnen nach Berufsjahren, Teilzeitanteilen, einer Erschwerniszulage und zusätzlichen Leistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2011 den Mindestlohntarif für Helfer und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest, mit gestaffelten Monatslöhnen nach Berufsjahren, Teilzeitanteilen, einer Erschwerniszulage und zusätzlichen Leistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn kein Kollektivvertrag existiert.
  • Der Tarif gilt für alle Arbeitnehmer/innen, die als Helfer/innen oder Kinderbetreuer/innen nach dem genannten Landesgesetz beschäftigt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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