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Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2011) Verordnung vom 12/14/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2010XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2011 einen Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest, inklusive gestaffelter Gehälter nach Berufsjahren und verschiedener Zulagen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für private Kindergärten, -kinderkrippen, -horte, Vereine mit Tagesmüttern/-vätern und selbst organisierte Kindergruppen, die keinen gültigen Kollektivvertrag haben.
  • Der Mindestlohntarif legt ein gestaffeltes Bruttomonatsgehalt fest, das mit zunehmenden Berufsjahren von 1 822,60 € (Jahr 1‑2) bis 2 522,30 € (Jahr 39‑40) ansteigt.
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Hundstorfer Rudolf

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