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Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 14.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2011 einen Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest, inklusive gestaffelter Gehälter nach Berufsjahren und verschiedener Zulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2010XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2011 einen Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest, inklusive gestaffelter Gehälter nach Berufsjahren und verschiedener Zulagen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für private Kindergärten, -kinderkrippen, -horte, Vereine mit Tagesmüttern/-vätern und selbst organisierte Kindergruppen, die keinen gültigen Kollektivvertrag haben.
  • Der Mindestlohntarif legt ein gestaffeltes Bruttomonatsgehalt fest, das mit zunehmenden Berufsjahren von 1 822,60 € (Jahr 1‑2) bis 2 522,30 € (Jahr 39‑40) ansteigt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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