Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit abgestuften Lohnstufen nach Berufsjahren und regelt Sonderzahlungen für Weihnachten, Urlaub und Überstunden.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt kann auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festsetzen, wenn kein gültiger Kollektivvertrag im Wirtschaftszweig existiert.
- Der Mindestlohntarif gilt für die gesamte Republik Österreich und umfasst alle privaten Bildungseinrichtungen, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten.
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