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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (2011) Verordnung vom 12/15/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/15/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit abgestuften Lohnstufen nach Berufsjahren und regelt Sonderzahlungen für Weihnachten, Urlaub und Überstunden.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt kann auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festsetzen, wenn kein gültiger Kollektivvertrag im Wirtschaftszweig existiert.
  • Der Mindestlohntarif gilt für die gesamte Republik Österreich und umfasst alle privaten Bildungseinrichtungen, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten.
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Hundstorfer Rudolf

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