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Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse – Pflichten, Kontrollen und Strafen Verordnung vom 12/16/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/16/2010XXIV
Handel
Umwelt
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Marktklassen für Obst und Gemüse, führt eine verpflichtende Händlerdatenbank ein, legt Werberegeln fest und bestimmt Kontrollen sowie Strafbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung setzt die EU‑Verordnungen Nr. 1234/2007 und Nr. 1580/2007 in nationales Recht um, sodass deren Vorgaben für Obst‑ und Gemüsemärkte in Österreich gelten.
  • Börsen und öffentliche Märkte müssen Preisnotierungen nach den in den EU‑Normen vorgesehenen Klassen vornehmen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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