Post‑Kostenrechnungsverordnung – Einheitliche Kostenrechnung für den Universaldienst
Verordnung vom 16.12.2010Zusammenfassung
Die Post‑Kostenrechnungsverordnung legt einheitliche Grundsätze für die Kostenrechnung von Universaldienst‑Betreibern fest und regelt, wie das Entgelt für Postdienstleistungen ermittelt wird.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/16/2010XXIV
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Zusammenfassung
Die Post‑Kostenrechnungsverordnung legt einheitliche Grundsätze für die Kostenrechnung von Universaldienst‑Betreibern fest und regelt, wie das Entgelt für Postdienstleistungen ermittelt wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert einheitliche Grundsätze für das Kostenrechnungssystem von Universaldienst‑Betreibern.
- Betreiber müssen ihr Kostenrechnungssystem vor Aufnahme einer Postdienstleistung bei der Regulierungsbehörde einreichen; die Behörde prüft das System wiederkehrend und kann bei Bedarf detaillierte Kostendaten anfordern.
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