<!--[-->Änderung der Zuständigkeiten für amtliche Proben – AGES‑Verordnung 2010<!--]-->
Änderung der Zuständigkeiten für amtliche Proben – AGES‑Verordnung 2010 Verordnung vom 12/17/2010
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Bundesministerium für Gesundheit12/17/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 17. Dezember 2010 legt fest, welche Institute für die Entnahme amtlicher Lebensmittelproben in welchen österreichischen Regionen zuständig sind. Sie ordnet Linz Oberösterreich zu und Wien Wien, Niederösterreich sowie das Burgenland (mit Ausnahmen) zu.

Schwerpunkte

  • Das Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz übernimmt die Zuständigkeit für das Land Oberösterreich.
  • Das Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien wird zuständig für die Länder Wien, Niederösterreich und das Burgenland, ausgenommen die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf.
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Stöger Alois, diplômé

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