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Änderung der Zuständigkeiten für amtliche Proben – AGES‑Verordnung 2010
Verordnung vom 17.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 17. Dezember 2010 legt fest, welche Institute für die Entnahme amtlicher Lebensmittelproben in welchen österreichischen Regionen zuständig sind. Sie ordnet Linz Oberösterreich zu und Wien Wien, Niederösterreich sowie das Burgenland (mit Ausnahmen) zu.
Bundesministerium für Gesundheit12/17/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 17. Dezember 2010 legt fest, welche Institute für die Entnahme amtlicher Lebensmittelproben in welchen österreichischen Regionen zuständig sind. Sie ordnet Linz Oberösterreich zu und Wien Wien, Niederösterreich sowie das Burgenland (mit Ausnahmen) zu.

Schwerpunkte

  • Das Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz übernimmt die Zuständigkeit für das Land Oberösterreich.
  • Das Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien wird zuständig für die Länder Wien, Niederösterreich und das Burgenland, ausgenommen die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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