Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. Dezember 2010 legt fest, welche Institute für die Entnahme amtlicher Lebensmittelproben in welchen österreichischen Regionen zuständig sind. Sie ordnet Linz Oberösterreich zu und Wien Wien, Niederösterreich sowie das Burgenland (mit Ausnahmen) zu.Bundesministerium für Gesundheit12/17/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. Dezember 2010 legt fest, welche Institute für die Entnahme amtlicher Lebensmittelproben in welchen österreichischen Regionen zuständig sind. Sie ordnet Linz Oberösterreich zu und Wien Wien, Niederösterreich sowie das Burgenland (mit Ausnahmen) zu.Schwerpunkte
- Das Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz übernimmt die Zuständigkeit für das Land Oberösterreich.
- Das Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien wird zuständig für die Länder Wien, Niederösterreich und das Burgenland, ausgenommen die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf.
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