<!--[-->Änderung der Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel (2010)<!--]-->
Änderung der Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel (2010)
Verordnung vom 05.02.2010

Zusammenfassung

Die 44. Verordnung vom 5. Februar 2010 ändert die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel: Sie passt die Ministerbezeichnung an, definiert die Sperrgebietsgrenzen genauer und schließt eine Straße von den Beschränkungen aus. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2010.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/5/2010XXIV
Umwelt
Verteidigung

Zusammenfassung

Die 44. Verordnung vom 5. Februar 2010 ändert die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel: Sie passt die Ministerbezeichnung an, definiert die Sperrgebietsgrenzen genauer und schließt eine Straße von den Beschränkungen aus. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2010.

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung des verantwortlichen Ministers wurde von „Bundesminister für Landesverteidigung“ zu „Bundesminister für Landesverteidigung und Sport“ geändert.
  • Die Grenzen des Sperrgebiets werden durch rote Linien in einem Übersichtsplan (Maßstab 1:25 000) und drei Katasterplänen (Maßstab 1:5 000) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Darabos Norbert, Mag. © Parlamentsdirektion

Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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