Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/5/2010XXIV
Umwelt
Verteidigung
Zusammenfassung
Die 44. Verordnung vom 5. Februar 2010 ändert die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel: Sie passt die Ministerbezeichnung an, definiert die Sperrgebietsgrenzen genauer und schließt eine Straße von den Beschränkungen aus. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2010.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des verantwortlichen Ministers wurde von „Bundesminister für Landesverteidigung“ zu „Bundesminister für Landesverteidigung und Sport“ geändert.
- Die Grenzen des Sperrgebiets werden durch rote Linien in einem Übersichtsplan (Maßstab 1:25 000) und drei Katasterplänen (Maßstab 1:5 000) festgelegt.
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