<!--[-->Änderung der Fruchtsaftverordnung – Festlegung von Mindest‑Brixwerten und EU‑Umsetzung<!--]-->
Änderung der Fruchtsaftverordnung – Festlegung von Mindest‑Brixwerten und EU‑Umsetzung
Verordnung vom 20.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 passt die Fruchtsaftverordnung an EU‑Richtlinien an, legt Mindest‑Brixwerte für Säfte aus Konzentrat fest, streicht einen alten Absatz und führt neue Tabellen zu Frucht‑Brixwerten ein.
Bundesministerium für Gesundheit12/20/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 passt die Fruchtsaftverordnung an EU‑Richtlinien an, legt Mindest‑Brixwerte für Säfte aus Konzentrat fest, streicht einen alten Absatz und führt neue Tabellen zu Frucht‑Brixwerten ein.

Schwerpunkte

  • Der Strichpunkt am Ende von Ziffer 5 b im ersten Paragraphen wird durch einen Punkt ersetzt; ein neuer Satz legt fest, dass die Mindest‑Brixwerte für Säfte aus Konzentrat in Anlage 2 angegeben werden.
  • Der bisherige Absatz 3 des Paragraphen 11 wird gestrichen, weil er nicht mehr mit den EU‑Richtlinien konform ist.
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Stöger Alois, diplômé

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