Änderung der Tierimpfstoff‑Verordnung 2010: Vorübergehende Zulassung von Tuberkulosediagnostik‑Arzneimitteln
Verordnung vom 20.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung 445/2010 erlaubt bis zum 1. Juni 2011 die Nutzung nicht in Österreich zugelassener immunologischer Tierarzneimittel zur Tuberkulosediagnostik, wenn sie in der EU, der Schweiz oder Norwegen zugelassen sind, und regelt Einfuhr sowie Meldepflichten für solche Impfungen.Bundesministerium für Gesundheit12/20/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 445/2010 erlaubt bis zum 1. Juni 2011 die Nutzung nicht in Österreich zugelassener immunologischer Tierarzneimittel zur Tuberkulosediagnostik, wenn sie in der EU, der Schweiz oder Norwegen zugelassen sind, und regelt Einfuhr sowie Meldepflichten für solche Impfungen.Schwerpunkte
- Erlaubt die vorübergehende Nutzung nicht in Österreich zugelassener immunologischer Tierarzneimittel zur Tuberkulosediagnostik, wenn sie in einem EU‑Staat, der Schweiz oder Norwegen zugelassen sind.
- Regelt die Einfuhr der genannten Tierarzneimittel nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010.
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