<!--[-->Schiedskommissionsverordnung 2010 – Regelungen für Schlichtungs‑ und Entscheidungsverfahren im Gesundheits‑ und Sozialversicherungsbereich<!--]-->
Schiedskommissionsverordnung 2010 – Regelungen für Schlichtungs‑ und Entscheidungsverfahren im Gesundheits‑ und Sozialversicherungsbereich
Verordnung vom 21.12.2010

Zusammenfassung

Die Schiedskommissionsverordnung 2010 regelt die Einrichtung und Arbeitsweise von Schiedskommissionen, die Streitigkeiten zwischen Vertragsärzten/-zahnärzten/-hebammen und den Krankenkassen schlichten. Sie definiert Zusammensetzung, Verfahrensschritte, Kostenaufteilung und das Inkrafttreten am 1. September 2010.
Bundesministerium für Gesundheit12/21/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Schiedskommissionsverordnung 2010 regelt die Einrichtung und Arbeitsweise von Schiedskommissionen, die Streitigkeiten zwischen Vertragsärzten/-zahnärzten/-hebammen und den Krankenkassen schlichten. Sie definiert Zusammensetzung, Verfahrensschritte, Kostenaufteilung und das Inkrafttreten am 1. September 2010.

Schwerpunkte

  • In jedem Bundesland wird eine paritätische Schiedskommission eingerichtet, die Streitigkeiten zwischen Vertragsärzten, -zahnärzten oder Hebammen und den Krankenkassen schlichtet.
  • Die Kommission besteht aus einem Richter im Ruhestand als Vorsitzenden und vier Beisitzern; die Beisitzer werden je zur Hälfte von den gesetzlichen Interessenvertretungen und den Krankenkassen gestellt.
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