<!--[-->Verlängerung der Nutzungsfristen für Prüfgeräte (5. Novelle PBStV)<!--]-->
Verlängerung der Nutzungsfristen für Prüfgeräte (5. Novelle PBStV)
Verordnung vom 21.12.2010

Zusammenfassung

Die 5. Novelle zur PBStV verlängert die Nutzung alter Prüfgeräte bis Ende 2019, definiert technische Mindestanforderungen für Geräte bei Fahrzeugen bis bzw. über 3,5 t und verbietet Geräte nach Anlage 2a‑Z 5 ab 2020.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/21/2010XXIV
Technische Normen
Verkehrssicherheit

Zusammenfassung

Die 5. Novelle zur PBStV verlängert die Nutzung alter Prüfgeräte bis Ende 2019, definiert technische Mindestanforderungen für Geräte bei Fahrzeugen bis bzw. über 3,5 t und verbietet Geräte nach Anlage 2a‑Z 5 ab 2020.

Schwerpunkte

  • Erlaubt die weitere Nutzung von Prüfgeräten bis zum 31. Dezember 2019, sofern sie den Vorgaben der Anlage 2a‑Z 9 entsprechen.
  • Geräte nach Anlage 2a‑Z 5 dürfen seit dem 1. Jänner 2010 nicht mehr eingesetzt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.