<!--[-->Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bewährungshelfer – 64 €/Monat pro Schützling<!--]-->
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bewährungshelfer – 64 €/Monat pro Schützling
Verordnung vom 21.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer ab dem 1. Jänner 2011 für jeden betreuten Schützling monatlich 64 Euro erhalten, ohne Nachweis von Barauslagen. Gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2010 aufgehoben, bleibt jedoch für Fälle vor dem Inkrafttreten gültig.
Bundesministerium für Justiz12/21/2010XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer ab dem 1. Jänner 2011 für jeden betreuten Schützling monatlich 64 Euro erhalten, ohne Nachweis von Barauslagen. Gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2010 aufgehoben, bleibt jedoch für Fälle vor dem Inkrafttreten gültig.

Schwerpunkte

  • Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird festgelegt: 64 Euro pro Schützling und Monat, ohne Nachweis von Barauslagen.
  • Die Vergütung gilt für jede betreute Person (Schützling) und ist monatlich zu zahlen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bandion-Ortner Claudia, Mag. © Parlamentsdirektion

Bandion-Ortner Claudia, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.