Bundesministerium für Justiz12/21/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Stundenlöhne für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft, wobei die vorherige Regelung aufgehoben wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert fünf Stufen von Arbeitsvergütungen für Strafgefangene, von € 5,10 pro Stunde für leichte Hilfsarbeiten bis € 7,64 pro Stunde für Vorarbeiter‑Tätigkeiten.
- Die Regelungen treten am 1. Jänner 2011 in Kraft.
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