<!--[-->Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2011)<!--]-->
Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2011) Verordnung vom 12/21/2010
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Bundesministerium für Justiz12/21/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Stundenlöhne für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft, wobei die vorherige Regelung aufgehoben wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert fünf Stufen von Arbeitsvergütungen für Strafgefangene, von € 5,10 pro Stunde für leichte Hilfsarbeiten bis € 7,64 pro Stunde für Vorarbeiter‑Tätigkeiten.
  • Die Regelungen treten am 1. Jänner 2011 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.




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