<!--[-->Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2011)<!--]-->
Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2011)
Verordnung vom 21.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Stundenlöhne für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft, wobei die vorherige Regelung aufgehoben wird.
Bundesministerium für Justiz12/21/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Stundenlöhne für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft, wobei die vorherige Regelung aufgehoben wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert fünf Stufen von Arbeitsvergütungen für Strafgefangene, von € 5,10 pro Stunde für leichte Hilfsarbeiten bis € 7,64 pro Stunde für Vorarbeiter‑Tätigkeiten.
  • Die Regelungen treten am 1. Jänner 2011 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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