<!--[-->Änderung der Amtsstunden für Gerichte I. und II. Instanz<!--]-->
Änderung der Amtsstunden für Gerichte I. und II. Instanz
Verordnung vom 21.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Öffnungszeiten für Gerichte der ersten und zweiten Instanz fest: werktags von 7:30 bis 15:30 Uhr, an den 24. und 31. Dezember von 7:30 bis 13:30 Uhr.
Bundesministerium für Justiz12/21/2010XXIV
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Öffnungszeiten für Gerichte der ersten und zweiten Instanz fest: werktags von 7:30 bis 15:30 Uhr, an den 24. und 31. Dezember von 7:30 bis 13:30 Uhr.

Schwerpunkte

  • Die neuen Amtsstunden gelten von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
  • Am 24. Dezember und am 31. Dezember endet die tägliche Öffnungszeit bereits um 13:30 Uhr.
Dokumente (PDFs)
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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