Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Öffnungszeiten für Gerichte der ersten und zweiten Instanz fest: werktags von 7:30 bis 15:30 Uhr, an den 24. und 31. Dezember von 7:30 bis 13:30 Uhr.Bundesministerium für Justiz12/21/2010XXIV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Öffnungszeiten für Gerichte der ersten und zweiten Instanz fest: werktags von 7:30 bis 15:30 Uhr, an den 24. und 31. Dezember von 7:30 bis 13:30 Uhr.Schwerpunkte
- Die neuen Amtsstunden gelten von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
- Am 24. Dezember und am 31. Dezember endet die tägliche Öffnungszeit bereits um 13:30 Uhr.
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