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Renten‑ und Entschädigungsanpassung 2011
Verordnung vom 22.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,012 für das Jahr 2011 fest und erhöht damit zahlreiche Renten‑ und Entschädigungsbeträge in verschiedenen Sozialgesetzen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/22/2010XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,012 für das Jahr 2011 fest und erhöht damit zahlreiche Renten‑ und Entschädigungsbeträge in verschiedenen Sozialgesetzen.

Schwerpunkte

  • Der für das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz festgelegte Anpassungsfaktor von 1,012 gilt im Jahr 2011 auch für das Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑, Heeresversorgungs‑ und Impfschadengesetz.
  • Erhöhung der Grundrente bei 50 % Erwerbsminderungsgrad von 478,30 € auf 484,00 €, und weitere Anpassungen für höhere Minderungssätze.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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