Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/22/2010XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,012 für das Jahr 2011 fest und erhöht damit zahlreiche Renten‑ und Entschädigungsbeträge in verschiedenen Sozialgesetzen.Schwerpunkte
- Der für das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz festgelegte Anpassungsfaktor von 1,012 gilt im Jahr 2011 auch für das Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑, Heeresversorgungs‑ und Impfschadengesetz.
- Erhöhung der Grundrente bei 50 % Erwerbsminderungsgrad von 478,30 € auf 484,00 €, und weitere Anpassungen für höhere Minderungssätze.
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