Änderung der Finanzsicherheitsbeträge in der Berufszugangsverordnung für Personenbeförderungsgewerbe
Verordnung vom 23.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Berufszugangsverordnung für Personenbeförderungsunternehmen: Sie legt neue Mindestbeträge von 9 000 Euro für das erste und 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/23/2010XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Berufszugangsverordnung für Personenbeförderungsunternehmen: Sie legt neue Mindestbeträge von 9 000 Euro für das erste und 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Mindestbetrag für die finanzielle Sicherheit im Personen‑Kraftverkehr wird auf mindestens 9 000 Euro für das erste Fahrzeug und auf mindestens 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug festgelegt.
- Ein neuer Absatz (3) wird in § 17 eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen auf den 1. Jänner 2011 festlegt.
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