<!--[-->Änderung der LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung (2010)<!--]-->
Änderung der LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung (2010) Verordnung vom 2/5/2010
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Bundesministerium für Gesundheit2/5/2010XXIV
Gesundheit
Finanzwesen
Lebensmittelsicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung: Sie erweitert den Geltungsbereich, führt neue Gebühren und Zuschläge ein und legt fest, dass Not‑Schlachtungen ausgenommen sind.

Schwerpunkte

  • Der Verordnungstitel wird angepasst, sodass Hygienekontrollen nun nach § 31 Abs. 1 und § 54 LMSVG durchgeführt werden und sich auf „bestimmte“ Lebensmittelbetriebe beziehen.
  • Die Kontrolle wird auf Betriebe ausgeweitet, die wöchentlich mehr als fünf Tonnen entbeintes Fleisch verarbeiten und die nach § 10 Abs. 1 bzw. 8 zugelassen sind.
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Stöger Alois, diplômé

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