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Änderung der Qualitätszielverordnungen für chemische Gewässer
Verordnung vom 23.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zielvorgaben für chemische Oberflächen‑ und Grundwasser, führt neue Grenzwerte ein und setzt EU‑Richtlinien in nationales Recht um. Inkrafttreten: 1. Jänner 2011.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/23/2010XXIV
Umwelt
Wasserwirtschaft
Chemie Grundwasser
Chemie Oberflächengewässer

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zielvorgaben für chemische Oberflächen‑ und Grundwasser, führt neue Grenzwerte ein und setzt EU‑Richtlinien in nationales Recht um. Inkrafttreten: 1. Jänner 2011.

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Messgrößen und Definitionen von Umweltqualitätsnormen für chemische Schadstoffe in Oberflächengewässern und Grundwasser.
  • Anpassung der Berechnungsregeln für Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze und Einführung von 90‑Perzentil‑Werten.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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