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Verordnung zur Neufassung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang
Verordnung vom 23.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Rechtsgrundlage des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, passt Zitate und Jahreszahlen an und legt ein neues Projektprogramm mit klaren Zielen, Budget‑ und Personalplänen fest. Sie tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und endet am 31. Dezember 2012.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/23/2010XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Rechtsgrundlage des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, passt Zitate und Jahreszahlen an und legt ein neues Projektprogramm mit klaren Zielen, Budget‑ und Personalplänen fest. Sie tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und endet am 31. Dezember 2012.

Schwerpunkte

  • Das Zitat in § 1 wird von „BGBl. I Nr. 89/2006“ auf das aktuelle Gesetz „BGBl. I Nr. 67/2010“ geändert.
  • In § 2 wird das Jahr von „2010“ auf „2012“ korrigiert.
Dokumente (PDFs)
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