<!--[-->Änderung der Gesundheitstelematikverordnung (2010)<!--]-->
Änderung der Gesundheitstelematikverordnung (2010)
Verordnung vom 23.12.2010

Zusammenfassung

Die 464/2010‑Verordnung ändert die Gesundheitstelematikverordnung: Sie streicht die Formulierung „, Familie und Jugend“ aus mehreren Absätzen, hebt §§ 6 und 7 auf, führt neue Dokumentationspflichten für Gesundheitsdiensteanbieter ein und legt neue Inkrafttretens‑ sowie Außerkrafttretensdaten fest.
Bundesministerium für Gesundheit12/23/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 464/2010‑Verordnung ändert die Gesundheitstelematikverordnung: Sie streicht die Formulierung „, Familie und Jugend“ aus mehreren Absätzen, hebt §§ 6 und 7 auf, führt neue Dokumentationspflichten für Gesundheitsdiensteanbieter ein und legt neue Inkrafttretens‑ sowie Außerkrafttretensdaten fest.

Schwerpunkte

  • In § 2 Abs. 2 Z 6 wird die Wortfolge „, Familie und Jugend“ gestrichen.
  • In § 2 Abs. 3 wird ebenfalls die Wortfolge „, Familie und Jugend“ gestrichen.
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Stöger Alois, diplômé

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