Bundesministerium für Gesundheit12/23/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 464/2010‑Verordnung ändert die Gesundheitstelematikverordnung: Sie streicht die Formulierung „, Familie und Jugend“ aus mehreren Absätzen, hebt §§ 6 und 7 auf, führt neue Dokumentationspflichten für Gesundheitsdiensteanbieter ein und legt neue Inkrafttretens‑ sowie Außerkrafttretensdaten fest.Schwerpunkte
- In § 2 Abs. 2 Z 6 wird die Wortfolge „, Familie und Jugend“ gestrichen.
- In § 2 Abs. 3 wird ebenfalls die Wortfolge „, Familie und Jugend“ gestrichen.
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