Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Jänner 2011) Verordnung vom 12/23/2010
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/23/2010XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die 467. Verordnung legt für Januar 2011 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für das Jahr 2011 berechnet wird.
- Für jede im Anhang genannte Stadt oder Region ist ein individueller Satz angegeben; manche Orte erhalten keinen Satz (‑), andere Werte zwischen 1 % und 56 %.
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