Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Jänner 2011)
Verordnung vom 23.12.2010Zusammenfassung
Die 467. Verordnung legt für Januar 2011 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/23/2010XXIV
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Zusammenfassung
Die 467. Verordnung legt für Januar 2011 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für das Jahr 2011 berechnet wird.
- Für jede im Anhang genannte Stadt oder Region ist ein individueller Satz angegeben; manche Orte erhalten keinen Satz (‑), andere Werte zwischen 1 % und 56 %.
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