Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/9/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Journaldienstzulage für Ärzt*innen an Universitätskliniken: neue genderneutrale Bezeichnung, gestaffelte Zulässätze von 0,89 % bzw. 1,07 % des Grundgehalts pro Stunde und ein Überstundenzuschlag von 22,5 %. Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Jänner 2008.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird genderneutral zu „Verordnung über die Festsetzung der Journaldienstzulage für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken der Medizinischen Universitäten“.
- Für jede Journaldienststunde an Werktagen erhalten Ärzte mit verkürzter Wochenarbeitszeit 0,89 % ihres Grundgehalts (Gehaltsstufe 2, Dienstklasse V).
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