Neuverblisterungsbetriebsordnung – Qualitäts‑ und Vertragsregeln für Apotheken Verordnung vom 12/27/2010
Bundesministerium für Gesundheit12/27/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Vorgaben für das Neuverblistern von Arzneimitteln fest, definiert Qualitätsstandards, Vertragsregelungen und Dokumentationspflichten und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die Arzneimittel neu verpacken und in Verkehr bringen.
- Betriebe müssen sicherstellen, dass sämtliche Herstellungs‑ und Vertriebsprozesse nach aktuellen Qualitätsstandards (GMP und Good Distribution Practice) durchgeführt werden.
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