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Neuverblisterungsbetriebsordnung – Qualitäts‑ und Vertragsregeln für Apotheken
Verordnung vom 27.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Vorgaben für das Neuverblistern von Arzneimitteln fest, definiert Qualitätsstandards, Vertragsregelungen und Dokumentationspflichten und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit12/27/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Vorgaben für das Neuverblistern von Arzneimitteln fest, definiert Qualitätsstandards, Vertragsregelungen und Dokumentationspflichten und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die Arzneimittel neu verpacken und in Verkehr bringen.
  • Betriebe müssen sicherstellen, dass sämtliche Herstellungs‑ und Vertriebsprozesse nach aktuellen Qualitätsstandards (GMP und Good Distribution Practice) durchgeführt werden.
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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