AVV‑Novelle 2010: Verschärfte Vorgaben für Abfallverbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen
Verordnung vom 27.12.2010Zusammenfassung
Die AVV‑Novelle 2010 modernisiert die Abfallverbrennungsverordnung, indem sie neue Definitionen, strengere Grenzwerte und umfassende Melde‑ sowie Prüfpflichten für Verbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen einführt. Die Regelungen gelten seit dem 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/27/2010XXIV
Abfall
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die AVV‑Novelle 2010 modernisiert die Abfallverbrennungsverordnung, indem sie neue Definitionen, strengere Grenzwerte und umfassende Melde‑ sowie Prüfpflichten für Verbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen einführt. Die Regelungen gelten seit dem 1. Jänner 2011.Schwerpunkte
- Der Titel der AVV wird angepasst, um die aktuelle Ministerialstruktur widerzuspiegeln.
- Im Einleitungsteil von § 2 Abs. 2 wird ein Hinweis eingefügt, der die Gültigkeit bestimmter Bestimmungen an den nachfolgenden Absatz 3 knüpft.
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