Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung 2008: Sie führt eine neue Abklärungsuntersuchung bei verdächtigen Milchproben ein, erlaubt dem Gesundheitsminister, weitere akkreditierte Labore zu beauftragen, schreibt die sofortige Weiterleitung von Milchproben vor und definiert das Vorgehen bei nicht‑negativen Laborbefunden.Bundesministerium für Gesundheit12/29/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung 2008: Sie führt eine neue Abklärungsuntersuchung bei verdächtigen Milchproben ein, erlaubt dem Gesundheitsminister, weitere akkreditierte Labore zu beauftragen, schreibt die sofortige Weiterleitung von Milchproben vor und definiert das Vorgehen bei nicht‑negativen Laborbefunden.Schwerpunkte
- Eine neue Abklärungsuntersuchung wird eingeführt: Bei einer nicht‑negativen Milchprobe muss eine Einzeltieruntersuchung per Blutprobe durchgeführt werden, zunächst bei Rindern über sechs Monate (wenn Leukose nicht ausgeschlossen werden kann) und bei Rindern über zwei Jahre (wenn kein Hinweis auf Leukose besteht).
- Der Bundesminister kann weitere akkreditierte veterinärmedizinische Untersuchungsstellen beauftragen, wenn die Prüfungen nicht dem Nationalen Referenzlabor vorbehalten sind, keine zusätzlichen Kosten entstehen, eine Schnittstelle zum VIS vorhanden ist, die Stelle an Ringversuchen teilnimmt und die Bearbeitung schneller und effizienter erfolgt.
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