<!--[-->Änderung der IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 – neue Einzeluntersuchungen und erweiterte Laborbefugnisse<!--]-->
Änderung der IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 – neue Einzeluntersuchungen und erweiterte Laborbefugnisse
Verordnung vom 29.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die IBR/IPV‑Untersuchungsregeln: Sie führt neue Einzelbluttests bei nicht‑negativen Milchproben ein, erlaubt dem Gesundheitsminister weitere Labore zu beauftragen und legt Verfahren für unsichere Befunde sowie für trächtige Herden fest.
Bundesministerium für Gesundheit12/29/2010XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die IBR/IPV‑Untersuchungsregeln: Sie führt neue Einzelbluttests bei nicht‑negativen Milchproben ein, erlaubt dem Gesundheitsminister weitere Labore zu beauftragen und legt Verfahren für unsichere Befunde sowie für trächtige Herden fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt definiert die „Abklärungsuntersuchung“: Bei einer nicht‑negativen Milchprobe muss bei Rindern über sechs Monate (bei Verdacht) bzw. über zwei Jahre (bei keinem Verdacht) eine Einzelblutprobe genommen werden.
  • Der Bundesminister kann weitere akkreditierte Veterinärlabore beauftragen, wenn die Untersuchungen nicht dem Nationalen Referenzlabor vorbehalten sind, solange keine zusätzlichen Kosten entstehen und die Ergebnisse in das Veterinärinformationssystem (VIS) übermittelt werden.
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