Änderung der IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 – neue Einzeluntersuchungen und erweiterte Laborbefugnisse
Verordnung vom 29.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die IBR/IPV‑Untersuchungsregeln: Sie führt neue Einzelbluttests bei nicht‑negativen Milchproben ein, erlaubt dem Gesundheitsminister weitere Labore zu beauftragen und legt Verfahren für unsichere Befunde sowie für trächtige Herden fest.Bundesministerium für Gesundheit12/29/2010XXIV
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die IBR/IPV‑Untersuchungsregeln: Sie führt neue Einzelbluttests bei nicht‑negativen Milchproben ein, erlaubt dem Gesundheitsminister weitere Labore zu beauftragen und legt Verfahren für unsichere Befunde sowie für trächtige Herden fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt definiert die „Abklärungsuntersuchung“: Bei einer nicht‑negativen Milchprobe muss bei Rindern über sechs Monate (bei Verdacht) bzw. über zwei Jahre (bei keinem Verdacht) eine Einzelblutprobe genommen werden.
- Der Bundesminister kann weitere akkreditierte Veterinärlabore beauftragen, wenn die Untersuchungen nicht dem Nationalen Referenzlabor vorbehalten sind, solange keine zusätzlichen Kosten entstehen und die Ergebnisse in das Veterinärinformationssystem (VIS) übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.