<!--[-->Änderung der Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2008 – neue Regelungen zur Brucellose‑Kontrolle bei Rindern<!--]-->
Änderung der Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2008 – neue Regelungen zur Brucellose‑Kontrolle bei Rindern Verordnung vom 12/29/2010
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Bundesministerium für Gesundheit12/29/2010XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ergänzt die Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2008 um strengere Kontrollen gegen Brucellose bei Rindern. Sie führt Wiederholungs‑ und Abklärungsuntersuchungen ein, erlaubt dem Gesundheitsminister, externe Labore zu beauftragen, definiert das "positiv"‑Ergebnis genauer und legt detaillierte Vorgehensweisen fest, wenn Laborbefunde unsicher sind.

Schwerpunkte

  • Ein neuer "Wiederholungsuntersuchungs"‑Test wird eingeführt: Wenn das erste Blutserologie‑Ergebnis nicht eindeutig ist, muss das Tier nach vier bis sechs Wochen erneut getestet werden – jedoch nicht innerhalb von sechs Wochen vor oder nach dem Abkalben.
  • Bei einer nicht‑negativen Milchprobe ist jetzt eine "Abklärungsuntersuchung" Pflicht, d.h. einzelne Tiere werden per Blutprobe genauer untersucht – je nach Alter und Verdachtslage.
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