<!--[-->Gebührentarifverordnung – Einführung eines Punkte‑Werts von 1,50 € und Neuordnung von § 4<!--]-->
Gebührentarifverordnung – Einführung eines Punkte‑Werts von 1,50 € und Neuordnung von § 4
Verordnung vom 11.02.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ein Punkt für Gebühren 1,50 Euro beträgt und ordnet die Absätze im § 4 neu, sodass die Gebührenstruktur der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit klarer wird.
Bundesministerium für Gesundheit2/11/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ein Punkt für Gebühren 1,50 Euro beträgt und ordnet die Absätze im § 4 neu, sodass die Gebührenstruktur der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit klarer wird.

Schwerpunkte

  • Die Gebühren für die Tätigkeiten der Agentur werden künftig in Punkten angegeben; ein Punkt entspricht 1,50 Euro.
  • In § 4 werden die Absätze 2 und 4 gestrichen; der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 2 umbenannt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.