Bundesministerium für Justiz1/5/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie viel Strafgefangene pro Arbeitsstunde verdienen – zwischen 5,00 € und 7,50 € – und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Bruttostundenvergütung für Strafgefangene je nach Art der ausgeführten Arbeit fest.
- Leichte Hilfsarbeiten werden mit 5,00 € pro Stunde vergütet; schwere Hilfsarbeiten mit 5,63 €, handwerksgemäße Arbeiten mit 6,26 €, Facharbeiten mit 6,88 € und Arbeiten eines Vorarbeiters mit 7,50 €.
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