<!--[-->Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2010)<!--]-->
Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2010)
Verordnung vom 05.01.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie viel Strafgefangene pro Arbeitsstunde verdienen – zwischen 5,00 € und 7,50 € – und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz1/5/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie viel Strafgefangene pro Arbeitsstunde verdienen – zwischen 5,00 € und 7,50 € – und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Bruttostundenvergütung für Strafgefangene je nach Art der ausgeführten Arbeit fest.
  • Leichte Hilfsarbeiten werden mit 5,00 € pro Stunde vergütet; schwere Hilfsarbeiten mit 5,63 €, handwerksgemäße Arbeiten mit 6,26 €, Facharbeiten mit 6,88 € und Arbeiten eines Vorarbeiters mit 7,50 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bandion-Ortner Claudia, Mag. © Parlamentsdirektion

Bandion-Ortner Claudia, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.