Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Enddatum des Coaching‑Lehrgangs von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, basierend auf § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/12/2010XXIV
Bildung
Hochschulwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Enddatum des Coaching‑Lehrgangs von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, basierend auf § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes.Schwerpunkte
- Das Enddatum des Coaching‑Lehrgangs wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verschoben.
- Die Befugnis zur Änderung stammt aus § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.