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DAC‑Verordnung Eisenberg – Qualitätswein‑Regelung für das Burgenland
Verordnung vom 22.02.2010

Zusammenfassung

Die DAC‑Verordnung „Eisenberg“ definiert das Weinbaugebiet Eisenberg, legt fest, dass nur Blaufränkisch‑Weine aus diesem Gebiet als "Eisenberg DAC" verkauft werden dürfen und regelt Etikettierung, Flaschengrößen sowie die Vergabe einer staatlichen Prüfnummer.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/22/2010XXIV
Weinbau
Marketing
Qualitätswein
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die DAC‑Verordnung „Eisenberg“ definiert das Weinbaugebiet Eisenberg, legt fest, dass nur Blaufränkisch‑Weine aus diesem Gebiet als "Eisenberg DAC" verkauft werden dürfen und regelt Etikettierung, Flaschengrößen sowie die Vergabe einer staatlichen Prüfnummer.

Schwerpunkte

  • Die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf bilden das Weinbaugebiet Eisenberg.
  • Wein darf nur die Rebsorte Blaufränkisch enthalten, muss im Gebiet Eisenberg geerntet sein und darf nur mit den Bezeichnungen "DAC" bzw. "Districtus Austriae Controllatus" und "Eisenberg" vermarktet werden.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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