Zusammenfassung
Die DAC‑Verordnung „Eisenberg“ definiert das Weinbaugebiet Eisenberg, legt fest, dass nur Blaufränkisch‑Weine aus diesem Gebiet als "Eisenberg DAC" verkauft werden dürfen und regelt Etikettierung, Flaschengrößen sowie die Vergabe einer staatlichen Prüfnummer.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/22/2010XXIV
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Zusammenfassung
Die DAC‑Verordnung „Eisenberg“ definiert das Weinbaugebiet Eisenberg, legt fest, dass nur Blaufränkisch‑Weine aus diesem Gebiet als "Eisenberg DAC" verkauft werden dürfen und regelt Etikettierung, Flaschengrößen sowie die Vergabe einer staatlichen Prüfnummer.Schwerpunkte
- Die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf bilden das Weinbaugebiet Eisenberg.
- Wein darf nur die Rebsorte Blaufränkisch enthalten, muss im Gebiet Eisenberg geerntet sein und darf nur mit den Bezeichnungen "DAC" bzw. "Districtus Austriae Controllatus" und "Eisenberg" vermarktet werden.
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