Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/22/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die DAC‑Verordnung definiert, dass nur Wein aus dem Weinviertel, hergestellt aus Grüner Veltliner, das Label „DAC Weinviertel“ tragen darf. Sie legt Qualitätsmerkmale, Alkoholgehalt und Verpackungsbedingungen fest und führt ein Prüfnummern‑System ein.Schwerpunkte
- Wein darf nur dann das Label „DAC Weinviertel“ tragen, wenn er aus Trauben des Weinviertels stammt und ausschließlich aus der Qualitätsrebsorte Grüner Veltliner hergestellt wurde.
- Der Gehalt an unvergorenem Zucker im Wein darf höchstens 6 g pro Liter betragen.
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