Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/24/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die 59. Verordnung ändert das Gültigkeitsdatum mehrerer Weiterbildungsbezeichnungen von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Die Verordnung über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
- Die Bezeichnung „Akademische Psychosoziale Beraterin / Akademischer Psychosozialer Berater“ wird bis zum 31. Dezember 2012 gültig.
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