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Verlängerung des Gültigkeitsdatums für Lehrgänge universitären Charakters Verordnung vom 2/24/2010
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/24/2010XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die 59. Verordnung ändert das Gültigkeitsdatum mehrerer Weiterbildungsbezeichnungen von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
  • Die Bezeichnung „Akademische Psychosoziale Beraterin / Akademischer Psychosozialer Berater“ wird bis zum 31. Dezember 2012 gültig.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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