Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 4 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012. Damit wird die Frist bzw. Gültigkeit des Lehrgangs „Verwaltungsmanagement“ um zwei Jahre verlängert.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/24/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 4 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012. Damit wird die Frist bzw. Gültigkeit des Lehrgangs „Verwaltungsmanagement“ um zwei Jahre verlängert.Schwerpunkte
- Das Datum in § 4 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 geändert.
- Durch die Änderung wird die zulässige Gültigkeitsdauer des Lehrgangs "Verwaltungsmanagement" um zwei Jahre verlängert.
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